Rechtsanwältin von Ostrowski hat das Studium der Rechtswissenschaften in Marburg, Bologna (Italien) und Köln absolviert. Die Referendarausbildung erfolgte im OLG Bezirk Düsseldorf.
Sie ist im Jahr 2003 als Rechtsanwältin zugelassen worden und als Partnerin in die Kanzlei eingetreten.
In der Kanzlei widmet sie sich insbesondere dem Erb- und Familienrecht.
Seit dem Jahr 2007 ist es Rechtsanwältin von Ostrowski gestattet, aufgrund ihrer besonderen theoretischen und praktischen Kenntnisse die Bezeichnung Fachanwältin für Familienrecht zu führen.
Im Jahr 2013 hat Rechtsanwältin von Ostrowski den Fachanwaltskurs für Erbrecht erfolgreich absolviert.
Und im Jahr 2020 wurde der Rechtsanwältin die Bezeichnung Fachanwältin für Erbrecht gestattet.
Aufgrund ihres Studiums in Italien sowie eines weiteren mehrmonatigen Aufenthaltes in Rom, in der Rechtsanwältin von Ostrowski in einer Rechtsanwaltskanzlei gearbeitet hat, ist sie in der Lage, Rechtsberatung auch in italienischer Sprache zu erteilen.
Zu ihren Tätigkeitsfeldern gehören somit insbesondere:
Familienrecht
Erbrecht
Mietrecht
Vertragsrecht
allgemeines Zivilrecht